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Volkelt-Briefe

Geschäftsführer-Perspektive: Alle Kapitalgesellschaften sind gleich – zumindest auf dem Papier

Ist Ihr Geschäfts­füh­rer-Gehalt zu hoch, müs­sen Sie auf die ver­deck­te Gewinn­aus­schüt­tung (vGA) nach­träg­lich Kör­per­schaft­steu­er zah­len. Und, weil die „GmbH” an sich gewer­be­steu­er­pflich­tig ist, Gewer­be­steu­er. Mehr noch: Weil die „GmbH” eine Kapi­tal­ge­sell­schaft ist, muss sie jetzt, mor­gen und über­mor­gen auch noch Soli­da­ri­täts­zu­schlag zah­len. Das hat die Bun­des­re­gie­rung jetzt noch­mals aus­drück­lich bestä­tigt (Ant­wort der Bun­des­re­gie­rung auf klei­ne Anfra­ge der FDP, 19/13785). Da wer­den alle Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten gleich behan­delt. Alle? NEIN: Für den Vor­stand einer Akti­en­ge­sell­schaft gibt es kei­ne steu­er­li­che Ange­mes­sen­heits­prü­fung des Gehalts. Hier regiert der Markt. Mal schau­en, was die Finanz­be­hör­den dazu sagen. Wir haben dazu jetzt die OFD Karls­ru­he ange­fragt, wann die Ange­mes­sen­heits­prü­fung für GmbH-Geschäfts­füh­rer „fällt”. Auf die Ant­wort sind wir gespannt. Mit freund­li­chen Grüßen.