Ist Ihr Geschäftsführer-Gehalt zu hoch, müssen Sie auf die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nachträglich Körperschaftsteuer zahlen. Und, weil die „GmbH” an sich gewerbesteuerpflichtig ist, Gewerbesteuer. Mehr noch: Weil die „GmbH” eine Kapitalgesellschaft ist, muss sie jetzt, morgen und übermorgen auch noch Solidaritätszuschlag zahlen. Das hat die Bundesregierung jetzt nochmals ausdrücklich bestätigt (Antwort der Bundesregierung auf kleine Anfrage der FDP, 19/13785). Da werden alle Kapitalgesellschaften gleich behandelt. Alle? NEIN: Für den Vorstand einer Aktiengesellschaft gibt es keine steuerliche Angemessenheitsprüfung des Gehalts. Hier regiert der Markt. Mal schauen, was die Finanzbehörden dazu sagen. Wir haben dazu jetzt die OFD Karlsruhe angefragt, wann die Angemessenheitsprüfung für GmbH-Geschäftsführer „fällt”. Auf die Antwort sind wir gespannt. Mit freundlichen Grüßen.