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Volkelt-Briefe

Werbebriefe: Dürfen nicht wie eine amtliche Mitteilung wirken

Wenn Ihr Unter­neh­men Wer­be­brie­fe ver­schickt, dür­fen die nicht wir offi­zi­el­le amt­li­che Mit­tei­lun­gen auf­ge­macht sein. Das betrifft sogar den Umschlag. Hier muss die Absen­der­adres­se für den Emp­fän­ger deut­lich und ein­deu­tig ver­merkt wer­den (Land­ge­richt Braun­schweig, Urteil vom 19.3.2015, 21 O 726/14). …