Ab 1.1.2013 wird das FA die Anwendung der 44 € – Freigrenze für Sachbezüge (§ 8 Abs. 2 EStG) für Zukunftssicherungsleistungen nicht mehr zulassen. Solche Zahlungen (z. B. als Zuschusszahlung zur privaten Pflegeversicherung oder als Beitrag zu einer Krankentagegeldversicherung) …