Laufen die Geschäfte der GmbH, ist die Frage der Geschäftsführer-Haftung kein Problem. Kommt die GmbH aber ins Schlingern, geht es für den Geschäftsführer um Alles. Hauptproblem in der Praxis: Setzt das Gericht einen Insolvenzverwalter zur Abwicklung der Geschäfte der GmbH ein, haben Sie keinen Einfluss mehr auf das Verfahrens. Der prüft nämlich sämtliche Zahlungen nach. Stellt er unzulässige Zahlungen fest, …