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Volkelt-Briefe

Bei Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot gilt die 3‑Monatsfrist

Gesell­schaf­ter und Geschäfts­füh­rer einer GmbH sind auch ohne aus­drück­li­che Ver­ein­ba­rung zur „Treue­pflicht“ ver­pflich­tet. Sie dür­fen also nicht ohne weiteres …