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Volkelt-Briefe

EU: Privatinsolvenz wird auf 3 Jahre verkürzt

Euro­päi­sches Par­la­ment, Rat und Kom­mis­si­on haben sich auf eine Ver­kür­zung auf 3 Jah­re geei­nigt. Die ent­spre­chen­de Richt­li­nie wird vor­aus­sicht­lich im Som­mer 2019 vor­lie­gen. „Sie soll­te zügig in deut­sches Recht umge­setzt wer­den”, so die Emp­feh­lung von Kai Hen­ning, Fach­an­walt für Insol­venz­recht. Die Richt­li­nie sieht vor, dass der Schuld­ner regel­mä­ßig inner­halb von 3 Jah­ren eine Ent­schul­dung errei­chen kön­nen muss. Eine Anwen­dung der neu­en Ent­schul­dungs­re­geln auf Alt­fäl­le wird es aller­dings nicht geben.