Europäisches Parlament, Rat und Kommission haben sich auf eine Verkürzung auf 3 Jahre geeinigt. Die entsprechende Richtlinie wird voraussichtlich im Sommer 2019 vorliegen. „Sie sollte zügig in deutsches Recht umgesetzt werden”, so die Empfehlung von Kai Henning, Fachanwalt für Insolvenzrecht. Die Richtlinie sieht vor, dass der Schuldner regelmäßig innerhalb von 3 Jahren eine Entschuldung erreichen können muss. Eine Anwendung der neuen Entschuldungsregeln auf Altfälle wird es allerdings nicht geben.