Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat jetzt dem Europäischen Gerichtshof eine Rechtsfrage zur Prüfung vorgelegt, die Auswirkung für Geschäftsführer haben wird. Weil die Pensionskasse aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten den Pensionsanspruch (z. B. des Geschäftsführers) kürzen musste, hatte der alte Arbeitgeber den fehlenden Betrag aufgestockt. Als dieser Arbeitgeber Insolvenz anmelden musste, wollte der Geschäftsführer den Pensionssicherungs-Verein (PSV) zur Zahlung verpflichten. Das Landesarbeitsgericht gab der Klage statt. Dazu muss der EuGH nun abschließend entscheiden (BAG, Beschluss v. 20.2.2018, 3 AZR 142/16 A).
Es geht darum, ob für diesen Fall nach den gesetzlichen Bestimmungen zur betrieblichen Alterversorgung (hier: Art. 8 der Richtlinie 2008/94/EG) staatlicher Insolvenzschutz gewährt werden muss. Bisher verweigert die PSV entsprechende Ansprüche. Wir halten Sie über den Ausgang des Verfahrens auf dem Laufenden.