In das Verfahren um die rund 19 Mio. EUR Schadensersatzklage der Neckermann-Insolvenzverwalter gegen die ehemaligen Geschäftsführer kommt Bewegung. Weil sich das Gericht nicht in der Lage sieht, einen Verstoß gegen die Insolvenzantragspflicht lückenlos belegen zu können, haben die Frankfurter Richter jetzt einen Vergleich vorgeschlagen. Das Gericht verlangt eine genaue Aufstellung der angeblich unberechtigten Zahlungen und macht geltend, dass ein Verjährung eingetreten sein könnte. Auch den vom Insolvenzverwalter behauptete Insolvenzzeitpunkt sieht das Gericht kritisch (LG Frankfurt, Einschätzung des Gerichts zur Prozesseröffnung vom 2.4.2019 (Aktenzeichen des Verfahrens: 2 – 21 O 182/17)
Einige Unternehmen der überbliebenen Neckermann-Gruppe (hier: Neckermann.de GmbH) hatten im Juli 2012 Insolvenz angemeldet. Ab Herbst 2012 wurde das Unternehmen abgewickelt – es gab keinen Fortsetzungsprognose, keine Aussichten auf Sanierung und Käufer nur für Unternehmensteile.