Dass auf Gesellschafterversammlungen gelegentlich taktiert wird, ist bekannt. Das betrifft ganz besonders den Fall der Abberufung in der Zweipersonen-GmbH. Aber auch dann, wenn die Gesellschafter unterschiedliche Auffassungen über die Führung der Geschäfte oder die Weiterentwicklung des Geschäftsmodells haben, wird bisweilen in die juristische Trickkiste gegriffen. Die Rechtslage: …