Spätestens mit dem „Fall Middelhoff“ (vgl. dazu ausführlich im Handelsblatt vom 15.9.2017) müssen Sie als Geschäftsführer einer GmbH bzw. als deren verantwortlicher Vermögensverwalter damit rechnen, dass in der wirtschaftlichen Krise der GmbH von dem vom Amtsgericht eingesetzten Insolvenzverwalter höchst kritisch geprüft wird, ob Ihnen nachträglich Pflichtverletzungen vorgeworfen werden und diese gerichtlich durchgesetzt werden können. Nicht zuletzt aus diesem Grunde berichten wir an dieser Stelle regelmäßig zu entsprechenden Verfahren, die Vorgaben für die Praxis enthalten (vgl. dazu zuletzt Nr. 37/2017).
- Besonders drastisch ist …