Geschäftsführer, die ihren Firmenwagen nach der 1%-Methode versteuern, können sich ab sofort auf ein Urteil des FG Düsseldorf berufen, wenn Sie für Zeiten erzwungener Nicht-Nutzung des Firmenwagens keine Lohnsteuer zahlen wollen. Das betrifft Zeiten, in denen Sie wegen einer gesundheitlicher Probleme (Krankenhausaufenthalt) oder z. B. längerer Abwesenheit wegen einer Auslandtätigkeit den Firmenwagen nachweislich nicht nutzen können (FG Düsseldorf, Urteil vom 24.1.2017, 10 K 1932/16 E). …