Der Geschäftsführer gab Insider-Informationen über geplante Grundstückskäufe an einen Makler weiter, der dafür sorgte, dass die Preise anstiegen, so dass der kommunalen Bau-GmbH erhebliche Mehrkosten entstanden (z. B. für das Bauprojekt Düsseldorfer Justizzentrum). Dafür kassierte er Provisionen. Wegen Bestechlichkeit und Untreue wurde er vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der BGH bestätigte jetzt das Strafmaß (BGH, Beschluss v. 20.3.2018, 1 StR 401/17).
Zu dem hohen Strafmaß kam es, weil dem Geschäftsführer neben den oben beschriebenen Verfehlungen noch zahlreiche andere Versuche nachgewiesen werden konnten, bei denen der Geschäftsführer Insider-Informationen zu seinen Gunsten bzw. zugunsten seiner Mittäter eingesetzt hatte. Fazit: In der Regel bleibt es bei solchen Verfehlungen leider nie bei einem Ausrutscher – die Versuchung stellt sich mit jedem neuen Projekt. Damit steigt die Auffallens-Wahrscheinlichkeit – zumal es in komplexen Organisationen immer viele Mitarbeiter gibt, die die Abläufe kennen, beurteilen können und Manipulationen in den Prozessen durchschauen. Fazit: Auf keinen Fall zur Nachahmung empfohlen