Nutzt ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit nachvollziehbar (Protokoll) und stundenlang (Facebook, Film-Dornloads) den betrieblichen PC zu Internet-Sitzungen für private Zwecke, sind Sie berechtigt,
Nutzt ein Arbeitnehmer während der Arbeitszeit nachvollziehbar (Protokoll) und stundenlang (Facebook, Film-Dornloads) den betrieblichen PC zu Internet-Sitzungen für private Zwecke, sind Sie berechtigt,