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Archiv: Volkelt-Briefe

Volkelt-Brief 02/2019

EXPRESS: Geschäfts­füh­rer-Job­wech­sel: Neue Rechts­la­ge zum nach­ver­trag­li­chen Wett­be­werbs­ver­bot + Erfah­rungs­aus­tausch: Die­se The­men bestim­men die Tages­ord­nung 2019  + Digi­ta­les: Kryp­to-Wäh­run­gen – spe­ku­lie­ren: JA, Inves­tie­ren: NEIN + GmbH-Finan­zen: Der sanf­te Weg zu mehr Umsatz + GmbH/Recht: Betei­li­gun­gen an Unter­neh­men sind „ein­la­ge­fä­hig” + Neu­es Urteil: Arbeits­ver­trag ohne schrift­li­chen Ver­trag + GmbH & Still: Kein Anspruch auf den Gewer­be­steu­er-Frei­be­trag + GmbH/Recht: Bun­des­län­der wol­len Abmahn-Abzo­cke einschränken

 

BISS die Wirt­schaft-Sati­re

 

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Neues Urteil: Arbeitsvertrag ohne schriftlichen Vertrag

Hat ein Arbeit­ge­ber durch einen nicht zum Abschluss von Arbeits­ver­trä­gen bevoll­mäch­tig­ten Mit­ar­bei­ter (zukünf­ti­ger Fach­vor­ge­setz­ter) einem in einem ande­ren Unter­neh­men des Kon­zerns beschäf­tig­ten Mit­ar­bei­ter mit­ge­teilt, er wer­de zu ihm „wech­seln” und ihm dabei die Kon­di­tio­nen der Beschäf­ti­gung mit­ge­teilt, gibt der Arbeit­neh­mer mit Auf­nah­me der Arbeit zu den neu­en Arbeits­ver­trags­be­din­gun­gen ein kon­klu­den­tes Ange­bot auf Abschluss eines Arbeits­ver­trags ab. Die­ses Ange­bot nimmt der Arbeit­ge­ber regel­mä­ßig durch Ein­glie­de­rung des Betrof­fe­nen in den Betrieb und wider­spruchs­lo­ses „Arbei­ten las­sen” kon­klu­dent an (LAG Schles­wig-Hol­stein, Urteil v. 7.8.2018, 1 Sa 23/18).

Zwar war im Tarif­ver­trag der Bran­che aus­drück­lich eine sog. „Schrift­form­erfor­der­nis” zum Abschluss von Arbeits­ver­trä­gen vor­ge­se­hen. Das ist aber laut LAG Schles­wig-Hol­stein  nicht ent­schei­dend. Ent­schei­dend sind die (kon­klu­den­ten) Wil­lens­er­klä­run­gen des Arbeit­neh­mers (Auf­nah­me der Arbeit) und des Arbeit­ge­bers (Annah­me der Arbeits­leis­tung) – die Rea­li­tät ent­schei­det. Dar­an müs­sen sich Unter­neh­men orientieren.