Auf Anfrage der Grünen hat die Bundesregierung offizielle Zahlen zur Prüfung der Versicherungspflicht von GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern vorgelegt. Diese Prüfung ist seit 2003 gesetzlich vorgeschrieben. Die Anzahl der von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) in die Pflichtversicherung einbezogenen Gesellschafter-Geschäftsführer ist in den Jahren von 2007 bis 2016 kontinuierlich gestiegen – von Werten unter 40 % bis zu einem Höchststand in 2016 mit 68,4 %. Das liegt daran, dass mit den strengen Anforderungen durch die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) aus 2012 und zuletzt 2015 jeder Einzelfall anhand der vertraglich vereinbarten Weisungsgebundenheit geprüft wird (vgl. Nr. 11/2017).