Schlagwort: § 313 BGB
Die neuen GmbH-Größenklassen sind beschlossene Sache (vgl. Nr. 4/2015). Aufpassen müssen Sie jetzt als Geschäftsführer einer GmbH, die aufgrund der neuen Größenklassen-Kriterien nicht mehr mittelgroß ist sondern klein wird. Folge: …