Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Verfahren zur Wahl des Besteuerungsverfahrens (Abgeltungssteuer, Teileinkünfteverfahren) bei Gewinnausschüttungen der GmbH entschieden. Dabei ging es um die Besteuerung einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA). Dabei stellt sich die Frage, ob und ggf. wie der Gesellschafter sein Besteuerungswahlrecht überhaupt noch ausüben kann. Nach der BFH-Rechtsprechung gilt: Der Antrag auf Regelbesteuerung für Ausschüttungen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ist nur bis zur Abgabe der ESt-Erklärung möglich (BFH, Urteil vom 28.7.2015, VIII R 50/14). …