Auch und gerade als Geschäftsführer einer kleineren GmbH/UG sollten Sie sich nicht darauf verlassen, dass bei Verstößen der Mitarbeiter gegen bestehende Gesetze mildere Maßstäbe angelegt werden. Verstöße werden in der Regel konsequent und unabhängig von der Größe des Unternehmens geahndet. Als Geschäftsführer sollten Sie die arbeitsrechtlichen Auswirkungen beachten. Dazu müssen Sie aber nicht gleich einen – an Großunternehmen orientierten – ausführlichen Leitlinien-Katalog aufstellen. Für kleinere Unternehmens genügen 3 Regelungspunkte. Das sind: …