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Volkelt-Briefe

Terminsache – mittlere und große GmbHs müssen den Jahresabschluss feststellen

Spä­tes­tens zum 31.8.2013 müs­sen die Gesell­schaf­ter von mit­tel­gro­ßen oder gro­ßen GmbHs (gemäß § 267 HGB) …

des Jah­res­ab­schluss 2012 fest­stel­len, dar­über beschlie­ßen und über die Ver­wen­dung des Gewinns (Aus­schüt­tung an die Gesell­schaf­ter, Ein­stel­lung in eine Rück­la­ge) beschlie­ßen (§ 42 Abs. 2 GmbH-Gesetz).

Für die Pra­xis: Als Geschäfts­füh­rer soll­ten Sie dar­auf bestehen, dass Ihnen mit der Fest­stel­lung des ord­nungs­ge­mä­ßen Jah­res­ab­schlus­ses für 2012 auch die Ent­las­tung für das abge­lau­fe­ne Geschäfts­jahr erteilt wird. Wich­tig: Das soll­te in den TOPs zur Ein­la­dung zur Gesell­schaf­ter­ver­samm­lung so ange­kün­digt werden.

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