Spätestens zum 31.8.2013 müssen die Gesellschafter von mittelgroßen oder großen GmbHs (gemäß § 267 HGB) …
des Jahresabschluss 2012 feststellen, darüber beschließen und über die Verwendung des Gewinns (Ausschüttung an die Gesellschafter, Einstellung in eine Rücklage) beschließen (§ 42 Abs. 2 GmbH-Gesetz).
Für die Praxis: Als Geschäftsführer sollten Sie darauf bestehen, dass Ihnen mit der Feststellung des ordnungsgemäßen Jahresabschlusses für 2012 auch die Entlastung für das abgelaufene Geschäftsjahr erteilt wird. Wichtig: Das sollte in den TOPs zur Einladung zur Gesellschafterversammlung so angekündigt werden.