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Volkelt-Briefe

Terminsache – Jahresmeldung zur Sozialversicherung

Die jähr­lich Mel­dung der Beschäf­tig­ten (Dau­er und bei­trags­pflich­ti­ge Arbeits­ent­gel­te) an die Sozi­al­ver­si­che­rung (KSV: 31.3.2014) ist  ab sofort spätestens …

zum 15.2.2014 ein­zu­rei­chen. Ver­mer­ken Sie das in der WV für die 7. KW bzw. für das Gespräch mit dem StB.

Der Ver­stoß gegen die Mel­de­pflich­ten zur Sozi­al­ver­si­che­rung ist eine Ord­nungs­wid­rig­keit und kann mit einem Buß­geld bis zu 25.000 EUR belangt wer­den. Kon­trol­lie­ren Sie, ob der zustän­di­ge Mitarbeiter/Dienstleister die neue Frist einhält.

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