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Volkelt-Briefe

Telefonbuch: GmbH/UG hat Anspruch auf kostenlosen Eintrag

Gewerb­li­che Anbie­ter – dazu gehö­ren auf jeden Fall alle Unter­neh­men in der Rechts­form GmbH oder UG – haben Anspruch dar­auf, dass sie nicht nur …mit ihrem Bür­ger­li­chen Namen son­dern auch mit Hin­weis auf den Gewer­be­be­trieb kos­ten­los in das offi­zi­el­le Tele­fon­buch bzw. in das Inter­net-Por­tal www.dasTelefonbuch.de ein­ge­tra­gen wer­den (BGH, Urtei­le vom 17.4.2014, III ZR 87/13 u. a.).

Für die Pra­xis: Gewer­be­trei­ben­de haben gemäß § 45m Abs. 1 Satz 1 des Tele­me­di­en­ge­set­zes (TMG) Anspruch auf kos­ten­lo­sen Ein­trag unter ihrer Geschäfts­be­zeich­nung. Das betrifft alle GmbHs/UGs, aber auch alle Selb­stän­di­gen, die ein Gewer­be betrei­ben – unab­hän­gig davon, ob Sie ins Han­dels­re­gis­ter oder die Hand­werks­rol­le ein­ge­tra­gen sind.

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