Wegen unerlaubter Preisabsprachen auf Verbandstreffen hat das Bundeskartellamt gegen mittelständische Tapeten-Hersteller Strafen von insgesamt 17 Mio. EUR ausgesprochen. Nur die Fa. Rasch ging straffrei aus. Sie profitiert von der Kronzeugenregelung (Bundeskartellamt, Pressemitteilung vom 25.2.2014).
Seit Einführung der Kronzeugenregelung gerät auch zunehmend der gesamte Mittelstand ins Visier der Kartellbehörden. Vorsicht: In vielen Branchenverbänden ist es nach wie vor Übung, sich auch über Kunden, Preise und Konditionen auszutauschen. Lassen Sie sich vor der Teilnahme an Branchentreffen unbedingt eines Tagesordnung vorlegen. Bei kritischen Themen, sollten Sie Ihre weitere Teilnahme in Frage stellen, ggf. auch Protokollvermerk den Raum verlassen (Protokollvermerk).