Nach dem (kläglichen) Scheitern …
einer einheitlichen europäischen „GmbH“ (hier: SPE = Societas Privata Europaea) hat die EU-Kommission jetzt einen neuen Vorstoß in Sachen einheitliches Gesellschaftsrecht für kleinere und mittelgroße Unternehmen auf den Weg gebracht. Ziel ist eine einheitliche haftungsbeschränkte Rechtsform für Einpersonen-Gesellschaften, die eine Nummer kleiner als die Europa-AG ausfällt und speziell auf kleinere Unternehmen oder die Gründung von Tochtergesellschaften zugeschnitten ist. Also wenig Aufwand (schnelle und unbürokratische Gründung), wenig Eigenkapital (1 €) und deutlich weniger Mitbestimmungsmöglichkeiten als z. B. nach dem deutschen Recht für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern vorgeschrieben sind.
Durchsetzen wollen die EU-Behörden die neue Rechtsform mit einem Trick. Die Umsetzung der SPE scheiterte, weil diese einstimmig beschlossen werden musste. Die „Single Member Company“ (SMC) kann mit einer qualifizierten Mehrheit beschlossen werden.
Für die Praxis: Auch wenn die Bürokratie mit der neuen Rechtsform nur sehr schleppend vorankommt: Für kleine und mittlere Unternehmen, die über die nationalen Grenzen hinaus tätig werden, bedeutet eine solche einheitliche Rechtsform eine enorme organisatorische und kostenmäßige Erleichterung. Wünschenswert wäre, wenn bei diesem Versuch die Bundesregierung mitziehen würde und nicht wieder den Blockierer spielt.