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Steuerschulden werden ab 1.1.2011 „Masseverbindlichkeiten”

das Bun­des­ka­bi­nett hat den Ent­wurf eines Haus­halt­be­gleit­ge­set­zes 2011 zuge­stimmt – damit ist das par­la­men­ta­ri­sche Ver­fah­ren eröff­net. Wich­tig für Unter­neh­mer > Unse­re TIPPS

Die Insol­venz­ord­nung soll zum 1.1.2011 geän­dert wer­den (Art. 3). Danach wer­den Steu­er­schul­den sog. Mas­se­ver­bind­lich­kei­ten (§ 53 InsO, hier: alte Ver­si­on) – in der Insol­venz wer­den die Steu­ern damit vor­ran­gig beglichen.

Die Fol­gen: Auf der einen Sei­te plant das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um, die Rah­men­be­din­gun­gen für die Sanie­rung ange­schla­ge­ner Unter­neh­men zu ver­bes­sern, z. B. mit mehr Mög­lich­kei­ten bei der Eigen­ver­wal­tung und einem ins­ge­samt schnel­le­ren Insol­venz­ver­fah­ren. Jetzt weden – auf Vor­schlag des Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­ums – Steu­er­schul­den als Mas­se­ver­bind­lich­keit bevor­zugt. Die Bun­des­re­gie­rung begrün­det das mit der Benach­tei­li­gung des Fis­kus gegen­über den Ban­ken im jet­zi­gen Insol­venz­ver­fah­ren. Die Ban­ken haben danach wei­ter­hin die Mög­lich­keit auf Kre­dit­si­che­run­gen zuzu­grei­fen, wäh­rend der Fis­kus nur in Höhe der ver­bleibenden Mas­se Ansprü­che auch für Alt-Steu­er­schul­den durch­set­zen kann. Aus der Wie­der­auf­nah­me der alten Rege­lung erhofft sich die  Bun­des­re­gie­rung ca. 500 Mio. EUR Einnahmen.

Für die Pra­xis: Damit ist zu befürch­ten, dass in Zukunft wie­der mehr sanie­rungs­fä­hi­ge Unter­neh­men im Insol­venz­ver­fah­ren zer­schla­gen wer­den, weil der Fis­kus kei­nen Bei­trag zur Sanie­rung mehr leis­ten wird – und sich die Finanz­amts-Sach­be­ar­bei­ter schnell auf die „siche­re“ Sei­te stel­len und aus­ste­hen­de Steu­er­for­de­run­gen noch schnel­ler als bis­her durch­set­zen werden.

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