das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Haushaltbegleitgesetzes 2011 zugestimmt – damit ist das parlamentarische Verfahren eröffnet. Wichtig für Unternehmer > Unsere TIPPS
Die Insolvenzordnung soll zum 1.1.2011 geändert werden (Art. 3). Danach werden Steuerschulden sog. Masseverbindlichkeiten (§ 53 InsO, hier: alte Version) – in der Insolvenz werden die Steuern damit vorrangig beglichen.
Die Folgen: Auf der einen Seite plant das Bundesjustizministerium, die Rahmenbedingungen für die Sanierung angeschlagener Unternehmen zu verbessern, z. B. mit mehr Möglichkeiten bei der Eigenverwaltung und einem insgesamt schnelleren Insolvenzverfahren. Jetzt weden – auf Vorschlag des Bundesfinanzministeriums – Steuerschulden als Masseverbindlichkeit bevorzugt. Die Bundesregierung begründet das mit der Benachteiligung des Fiskus gegenüber den Banken im jetzigen Insolvenzverfahren. Die Banken haben danach weiterhin die Möglichkeit auf Kreditsicherungen zuzugreifen, während der Fiskus nur in Höhe der verbleibenden Masse Ansprüche auch für Alt-Steuerschulden durchsetzen kann. Aus der Wiederaufnahme der alten Regelung erhofft sich die Bundesregierung ca. 500 Mio. EUR Einnahmen.
Für die Praxis: Damit ist zu befürchten, dass in Zukunft wieder mehr sanierungsfähige Unternehmen im Insolvenzverfahren zerschlagen werden, weil der Fiskus keinen Beitrag zur Sanierung mehr leisten wird – und sich die Finanzamts-Sachbearbeiter schnell auf die „sichere“ Seite stellen und ausstehende Steuerforderungen noch schneller als bisher durchsetzen werden.