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Volkelt-Briefe

Steuerprobleme: Bonuszahlungen an den GF

Bezieht der Geschäfts­füh­rer auf­grund einer Ver­ein­ba­rung Bonus­zah­lun­gen aus einem vor­her ver­dien­ten Basis­ka­pi­tal­stock, han­delt es sich nicht um Ein­künf­te aus mehr­jäh­ri­ger Tätig­keit. Die Ver­güns­ti­gung für mehr­jäh­ri­ge Tätig­kei­ten (§ 34 EStG) wird nicht gewährt (FG Nürn­berg, Urteil v. 10.5.2017, 3 K 1935/15).

Als außer­or­dent­li­che Ein­künf­te kom­men nur Ver­gü­tun­gen für mehr­jäh­ri­ge Tätig­kei­ten in Betracht. Mehr­jäh­rig ist eine Tätig­keit, soweit sie sich über min­des­tens zwei Ver­an­la­gungs­zeit­räu­me erstreckt und einen Zeit­raum von mehr als zwölf Mona­ten umfasst.

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