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Volkelt-Briefe

Steuerplanung: Europa-Geschäfte werden komplizierter

Noch im Juni wird die EU-Kom­mis­si­on die sog. Mut­ter-Toch­ter-Richt­li­nie über­ar­bei­ten. Hin­ter­grund: Die bis­he­ri­gen Rege­lun­gen zur Kon­zern­be­steue­rung lau­fen nach Mei­nung der EU-Behör­den und zahl­rei­cher Finanz­mi­nis­ter in den EU-Staa­ten ins Lee­re. Was zur Ver­mei­dung von Dop­pel­be­steue­run­gen geplant war, wird in der Pra­xis von EU-weit täti­gen Unter­neh­men zur Steu­er­ge­stal­tung genutzt.

  • Ein Dorn im Auge der Finanz­be­hör­den ist die Vor­schrift, wonach aus­län­di­sche Kon­zern­töch­ter ihre Gewin­ne an die inlän­di­schen Mut­ter­ge­sell­schaf­ten über­wei­sen, ohne dass die­se Gewin­ne bei der Kon­zern-Mut­ter­ge­sell­schaft ver­steu­ert wer­den müs­sen. In eini­gen Län­dern sind die über­wie­se­nen Gewin­ne sogar kom­plett steuerfrei.
  • Nicht weni­ger umstrit­ten ist die Mög­lich­keit, über Lizenz­ge­büh­ren Gewin­ne steuer­begünstigt zu ver­rech­nen. Eine Pra­xis, die ins­be­son­de­re von den inter­na­tio­nal täti­gen Kon­zer­nen (IKEA, Ama­zon) aber nur sel­ten von mit­tel­stän­di­schen GmbHs mit ihren aus­län­di­schen Toch­ter­ge­sell­schaf­ten genutzt wird.
Stel­len Sie sich dar­auf ein, dass die oben genann­ten sog. Steu­er-Schlupf­lö­cher noch im Lau­fe des Jah­res von den EU-Behör­den geschlos­sen wer­den. Die Mut­ter-Toch­ter-Richt­li­nie wird noch im Juni über­ar­bei­tet und den Finanz­mi­nis­tern vor­ge­legt. Eine steu­er­freie Gewinn­über­tra­gung von Toch­ter- auf Mut­ter­ge­sell­schaf­ten wird dann euro­pa­weit nicht mehr mög­lich sein. Auch in Sachen Lizenz­ge­büh­ren wird sich schnell etwas tun. Zwar zie­hen hier nicht alle EU-Län­der mit. Aber Finanz­mi­nis­ter Schäub­le hat bereits ange­kün­digt, dass er in Deutsch­land zügig einen Allein­gang bege­hen wird, wenn kei­ne euro­päi­sche Lösung zustan­de kommt.

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