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Volkelt-Briefe

Steuern: Gewinn-Absicht entscheidet über Werbungskosten

Als GmbH-Gesell­schaf­ter kön­nen Sie Refi­nan­zie­rungs­kos­ten für einen Kre­dit, mit dem Sie Ihre GmbH finan­zie­ren, als Wer­bungs­kos­ten bei den Ein­künf­ten aus Kapi­tal­ver­mö­gen anset­zen, wenn … die GmbH mit Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht geführt wird (BFH, Urteil vom 2.4.2014, VIII R 26/11).

Pro­ble­ma­tisch ist das, wenn die GmbH nach der Grün­dung und bei Finan­zie­rung durch Bank-Dar­le­hen des Gesell­schaf­ters nicht in die Gewinn­zo­ne kommt, weil das Geschäfts­mo­dell zu kei­nem Zeit­punkt trag­fä­hig war. Aller­dings ist es dann Sache des Finanz­amts, kon­kre­te Anhalts­punk­te vor­zu­tra­gen, die die Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht („per­sön­li­che Grün­de und Nei­gun­gen“) in Abre­de stel­len. Nega­tiv­bei­spiel: Sie sind lei­den­schaft­li­cher Modell­bau­er und betrei­ben einen Modell­bau-Ein­zel­han­del, der über Jah­re Ver­lus­te erwirtschaftet.

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