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Volkelt-Briefe

Steuern: Fiktiver Veräußerungsverlust zählt nicht

Ver­kauft der GmbH-Gesell­schaf­ter sei­nen Anteil (hier: < 5 %) unter Markt­wert, kann er …

den fik­ti­ven Ver­lust nicht ver­rech­nen. Der Gesell­schaf­ter hat­te 150.000 € erlöst. Nach übli­cher Bewer­tung hät­te er 290.000 € erzie­len kön­nen (FG Müns­ter, Urteil vom 22.8.2013, 3 K 3371/11 E).

Ent­schei­dend sind die Anschaf­fungs­kos­ten. Der Gesell­schaf­ter hat­te sei­nen GmbH-Anteil in Höhe von 1,33 % für 50.000 EUR erwor­ben. Für das Finanz­amt zählt nur der tat­säch­lich, nicht aber ein wie auch immer ermit­tel­ter fik­ti­ver Verlust.

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