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Volkelt-Briefe

Internet: Websites – Vorsicht mit der Kommentar-Funktion

Vie­le Web­site-Pro­gram­me bie­ten Kom­men­tar-Fun­k­­tio­nen –  für den direk­ten Dia­log mit dem Kun­den. Vorsicht: …

Schrei­ben Kun­den belei­di­gen­de Kom­men­ta­re (über die Kon­kur­renz) müs­sen Sie auf­pas­sen: Sie haf­ten als „Inter­net-Por­tal“, kön­nen mit einer Unter­las­sungs­er­klä­rung belangt und auf Scha­dens­er­satz ver­klagt wer­den (EuGH, Urteil vom 10.10.2013, 64569/09).

Die Kom­men­tar-Funk­ti­on ist auf den ers­ten Blick kom­for­ta­bel. Aber sie hat Risi­ken. Zum einen ist hier eine Sys­tem-Schwach­stel­le, die SPAM, uner­wünsch­ten Coo­kies und Tro­ja­nern Tür und Tor öff­net. Zum ande­ren stei­gen unter­des­sen auch die media­le Risi­ken (Ver­let­zung von Schutz­rech­ten). Des­we­gen soll­ten gera­de klei­ne­re Fir­men, die ihre Web­sites mit stan­dar­di­sier­ter Soft­ware selbst mana­gen, sol­che Tools nur sehr zurück­hal­tend ein­set­zen. Wenn doch, dann soll­ten Sie die Web­site-Ein­trä­ge regel­mä­ßig kon­trol­lie­ren und anony­me Ein­trä­ge grund­sätz­lich löschen, damit Sie nicht über­ra­schend Post vom Anwalt bekommen.

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