Bis zum 30.6.2016 muss das neue Erbschaftsteuergesetz verabschiedet und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht sein. Geschieht das nicht, können die Finanzbehörden keine Erbschafteuer mehr erheben – so die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Stand der Dinge ist: Im September hatte die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf im Bundestag vorgelegt. Anschließend hat der Bundesrat eine Stellungsnahme dazu vorgelegt. Umstritten sind: Die neue Definition des Verwaltungsvermögens, die neuen Regelungen zu den Verschonungsregelungen, Ausnahmeregelungen für Familienunternehmen und die Erweiterung der sog. Lohnsummenregelung, die Voraussetzung für die Anwendung der Verschonungsregelungen sind. Dabei liegen die Vorstellungen der Beteiligten nach wie vor weit auseinander. Völlig unklar ist, ob es schlussendlich zu einer zusätzlichen steuerlichen Belastung der kleineren und mittelgroßen Betriebe kommen wird. …
Der Sachverständigenrat macht sich daneben für ein Niedrigsteuer-Modell stark, wonach die Steuersätze für die Erbschaft- und Schenkungssteuer radikal abgesenkt werden und die Steuern langfristig gestundet werden können. Die Regierungsfraktionen der großen Koalition lassen derzeit dieses Modell durchrechnen. Finanzminister Wolfgang Schäuble beharrt dagegen weiterhin auf dem eingebrachten Gesetzentwurf. Der Ausgang ist weiterhin offen.