Wenn der Steuerberater aufgrund einer von ihm erstellten betriebswirtschaftlichen Auswertung erkennen kann, dass Überschuldungsgefahr besteht, …
muss er Sie darauf hinweisen. Unterlässt er das, handelt er pflichtwidrig und haftet für einen daraus entstandenen Schaden (OLG Oldenburg, Urteil vom 8.11.2012, 14 U 8/12).
Für die Praxis: Diese Belehrungspflicht des Steuerberaters besteht selbst dann, wenn es sich um einen wirtschaftlich erfahrenen Geschäftsführer handelt. Für eine anschließende Insolvenz der GmbH bedeutet das: Der Steuerberater kann neben dem GmbH-Geschäftsführer zusätzlich den Steuerberater zur Haftung heranziehen. Daneben ist zu prüfen, ob der Geschäftsführer den Steuerberater aus dieser Pflichtverletzung zusätzlich für seinen Schaden haftbar machen kann.