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Volkelt-Briefe

Steuer: GmbH/UG muss Erbschaft doppelt versteuern

Erbt eine GmbH (Hier: Tes­ta­men­ta­ri­sche Ein­set­zung durch einen Bewoh­ner eines Pfle­ge­heims) Bar­mit­tel, dann sind die­se Betriebs­ein­nah­me und müs­sen bei der Ermitt­lung des steu­er­pflich­ti­gen Gewinns mit­ge­rech­net wer­den (FG Nie­der­sach­sen, Urteil vom 28.6.2016, 10 K 285/15). …

Zusätz­lich muss die GmbH/UG Erb­schaft­steu­er zah­len. Das Argu­ment der damit erfolg­ten fak­ti­schen Dop­pel­be­steue­rung spielt laut FG kei­ne Rol­le. Das ist vom Gesetz­ge­ber gewollt. Wegen der grund­sätz­li­chen Bedeu­tung des Ver­fah­rens hat das FG Revi­si­on zuge­las­sen. Damit wird der Bun­des­fi­nanz­hof (BFH) abschlie­ßen ent­schei­den. Wir hal­ten Sie auf dem Laufenden.

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