Erbt eine GmbH (Hier: Testamentarische Einsetzung durch einen Bewohner eines Pflegeheims) Barmittel, dann sind diese Betriebseinnahme und müssen bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns mitgerechnet werden (FG Niedersachsen, Urteil vom 28.6.2016, 10 K 285/15). …
Zusätzlich muss die GmbH/UG Erbschaftsteuer zahlen. Das Argument der damit erfolgten faktischen Doppelbesteuerung spielt laut FG keine Rolle. Das ist vom Gesetzgeber gewollt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens hat das FG Revision zugelassen. Damit wird der Bundesfinanzhof (BFH) abschließen entscheiden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.