Aufwendungen zum Erwerb einer Beteiligung sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, wenn die Zahlung Voraussetzung für den Abschluss des Anstellungsvertrages ist (BFH, Urteil v. 17.5.2017, VI R 1/16)…
Zu prüfen ist, inwieweit Aufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung an der GmbH zu den Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung zu rechnen sind und später etwa bei einem Verkauf des GmbH-Anteils steuerlich geltend gemacht werden können. Anders die Übernahme von Bürgschaften zugunsten des Arbeitgebers: Wird damit der Arbeitsplatz gesichert, ist ein Abzug damit verbundener Aufwendungen als Werbungskosten möglich.