Auch wenn der Geschäftsführer seinen Firmenwagen nur am Wochenende privat nutzt, muss er die volle Lohnsteuer gemäß der 1%-Methode abführen. Eine anteilige Kürzung ist nach dem Gesetz nicht vorgesehen (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.2.2015, 6 K 2540/14). …
Den Versuch einer Klage war das dennoch wert. Allerdings waren die Erfolgsaussichten dafür von vorneherein nicht besonders groß. Das gilt auch dann, wenn der Geschäftsführer z. B. Anfang des Monats ausscheidet und er nicht die volle Lohnsteuer für diesen Monat zahlen will.