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Volkelt-Briefe

Schlecker: Lernen aus den Fehlern der Anderen

Mit 2 Jah­ren zur Bewäh­rung ist der Dro­ge­rie­markt-König Anton Schle­cker eini­ger­ma­ßen davon gekom­men. Im beson­ders schwe­ren Fall wäre sogar ein Haft­stra­fe von bis zu 10 Jah­ren mög­lich gewe­sen. Ver­ge­hen: Insol­venz­ver­schlep­pung, Untreue und Bei­hil­fe zum Bank­rott (§ 283a StGB). Dass mit …

der Insol­venz­an­trags­pflicht des Geschäfts­füh­rers nicht zu spa­ßen ist, war abzu­se­hen – wir hat­ten dar­auf und die Kon­se­quen­zen für die Geschäfts­füh­rer- Haf­tung bereits aus­führ­lich an die­ser Stel­le hin­ge­wie­sen (vgl. Nr. 43/2017). So war es wohl in ers­ter Hin­sicht dem hohen Alter und der spä­ten Ein­sicht Schle­ckers zu ver­dan­ken, dass das Gericht vom Höchst­maß weit ent­fernt blieb.

Weni­ger Rück­sicht nahm das Gericht auf die Schle­cker-Nach­fol­ger. Das Gericht setz­te ein kla­res Signal dafür, dass man sich nicht mit ver­meint­lich cle­ve­ren Deals auf der Nase her­um­tan­zen lässt. Gewinn­ver­la­ge­rung durch über­höh­te Prei­se und die Ent­nah­me von ver­meint­li­chen Gewin­nen in letz­ter Minu­te vor dem Insol­venz­an­trag sind kein Kava­liers­de­likt. Dabei wird aller­dings noch zu prü­fen sein, ob es Bera­ter im Hin­ter­grund gab, die zu blau­äu­gig oder ver­meint­lich zu geris­sen waren und die Ermitt­lungs­tie­fe der Staats­an­walt­schaft und des Gerichts völ­lig unterschätzten.

Die Crux ist aller­dings, dass Bera­ter, die unge­setz­li­ches Tun auf­zei­gen oder sogar anra­ten, dafür kei­ne Haf­tung über­neh­men. SIE han­deln dann trotz­dem auf eige­nes Risi­ko. Im Klar­text: Der Bera­ter ist kaum zu belan­gen. Eine Insol­venz ist zwar ein Makel. Eine Haft­stra­fe ist fast immer ein das Leben auf den Kopf stel­len­des Ereig­nis für den Betrof­fe­nen und damit kei­ne reel­le Option

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