Sie führen die Geschäfte Ihrer GmbH auf „Probe“? Sie können dann schnell, rechtlich unkompliziert und ohne weiteren Gehaltsanspruch gekündigt werden. Viele GmbHs nutzen unterdessen diese Gestaltungsmöglichkeit, um das Risiko der Einstellung eines sog. Fremd-Geschäftsführers möglichst gering zu halten. Das Risiko liegt dann alleine beim Geschäftsführer. … Stimmt die Chemie zwischen den Gesellschaftern und dem Geschäftsführer nicht oder verlangen die Gesellschafter mehr als zu leisten ist, besteht dann noch nicht einmal Anspruch auf Gehalt bis zum vereinbarten Vertragsende oder etwa ein Abfindungsanspruch.
Dazu gibt es ein Urteil des OLG Hamm. Danach gilt: „Ist laut Vertrag in den ersten 12 Monaten ein kurzfristige Kündigung durch die GmbH möglich, ist das auch dann rechtsverbindlich, wenn für den Geschäftsführer selbst keine Möglichkeit zur Kündigung vereinbart ist“ (Quelle: OLG Hamm mit Urteil vom 11.2.2008, I‑8 U 155/07).