Veranlasst der Geschäftsführer der GmbH im Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung Zahlungen, muss er den Grundsatz der anteiligen Tilgung beachten. Bevorzugt er andere Gläubiger gegenüber dem Finanzamt, muss er dann ausstehende Umsatzsteuer aus eigener Tasche zahlen (FG Münster, Urteil vom 6.2.2017, 7 V 3973/16 U).…
Der Geschäftsführer kann sich nicht auf eine sog. Pflichtenkollision zwischen der Massenerhaltungspflicht und seinen Steuerpflichten berufen. Wenn er Zahlungen veranlasst, muss er alle Gläubiger gleich behandeln und anteilig befriedigen.