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Volkelt-Briefe

Sanierung: Geschäftsführer muss Steuerschulden anteilig tilgen

Ver­an­lasst der Geschäfts­füh­rer der GmbH im Insol­venz­ver­fah­ren in Eigen­ver­wal­tung Zah­lun­gen, muss er den Grund­satz der antei­li­gen Til­gung beach­ten. Bevor­zugt er ande­re Gläu­biger gegen­über dem Finanz­amt, muss er dann aus­ste­hen­de Umsatz­steu­er aus eige­ner Tasche zah­len (FG Müns­ter, Urteil vom 6.2.2017, 7 V 3973/16 U).…

Der Geschäfts­füh­rer kann sich nicht auf eine sog. Pflich­ten­kol­li­si­on zwi­schen der Mas­sen­er­hal­tungs­pflicht und sei­nen Steu­er­pflich­ten beru­fen. Wenn er Zah­lun­gen ver­an­lasst, muss er alle Gläu­bi­ger gleich behan­deln und antei­lig befriedigen.

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