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Volkelt-Briefe

Rundfunkgebühren: Auf jeden Fall Widerspruch einlegen

Nach neu­es­ten Hoch­rech­nun­gen wer­den ARD/ZDF nach der Neu­ord­nung der Bei­trä­ge in 2013 mehr ein­neh­men. Das ist recht­lich höchst umstrit­ten, weil die Neu­ord­nung „nicht zu einer Erhö­hung der Bei­trä­ge füh­ren darf“. Das aber ist der Fall (+ 100 Mio. EUR). Beson­ders benach­tei­ligt sind Unter­neh­men mit Fuhr­park (SIXT) und vie­len Betriebs­stät­ten (Ross­mann). Hier wur­den Bei­trags­be­schei­de mit immensen Erhö­hun­gen ver­schickt. SIXT rech­net z. B. für sei­ne Flot­te mit einer sechs­stel­li­gen Zusatz­be­las­tung allei­ne für 2013.

Unter­des­sen hat SIXT vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt Mün­chen Kla­ge gegen den Gebüh­ren­be­scheid ein­ge­legt. Die Erfolgs­aus­sich­ten wer­den in Fach­krei­sen als gut bis sehr gut ein­ge­schätzt. Mög­lich ist aber auch, dass die GEZ vor­zei­tig ein­knickt und die Gebüh­ren für gewerb­li­che Fahr­zeu­ge und Betriebs­stät­ten von sich aus korrigiert.

Aber auch klei­ne­re Unter­neh­men (Fuhr­park ab 5 Fahr­zeu­ge) müs­sen mit einer Erhö­hung der Bei­trä­ge rech­nen. Ver­glei­chen Sie Ihren Bescheid mit dem Vor­jahr. Gibt es hier Abwei­chun­gen, soll­ten Sie Rechts­mit­tel (Wider­spruch) gegen den Gebüh­ren­be­scheid ein­le­gen. Nur dann ist sicher­ge­stellt, dass Sie bei einer Kor­rek­tur der jetzt durch­ge­setz­ten Rege­lun­gen von mög­li­chen Bei­trags­rück­erstat­tun­gen profitieren.

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