Nach neuesten Hochrechnungen werden ARD/ZDF nach der Neuordnung der Beiträge in 2013 mehr einnehmen. Das ist rechtlich höchst umstritten, weil die Neuordnung „nicht zu einer Erhöhung der Beiträge führen darf“. Das aber ist der Fall (+ 100 Mio. EUR). Besonders benachteiligt sind Unternehmen mit Fuhrpark (SIXT) und vielen Betriebsstätten (Rossmann). Hier wurden Beitragsbescheide mit immensen Erhöhungen verschickt. SIXT rechnet z. B. für seine Flotte mit einer sechsstelligen Zusatzbelastung alleine für 2013.
Unterdessen hat SIXT vor dem Verwaltungsgericht München Klage gegen den Gebührenbescheid eingelegt. Die Erfolgsaussichten werden in Fachkreisen als gut bis sehr gut eingeschätzt. Möglich ist aber auch, dass die GEZ vorzeitig einknickt und die Gebühren für gewerbliche Fahrzeuge und Betriebsstätten von sich aus korrigiert.
Aber auch kleinere Unternehmen (Fuhrpark ab 5 Fahrzeuge) müssen mit einer Erhöhung der Beiträge rechnen. Vergleichen Sie Ihren Bescheid mit dem Vorjahr. Gibt es hier Abweichungen, sollten Sie Rechtsmittel (Widerspruch) gegen den Gebührenbescheid einlegen. Nur dann ist sichergestellt, dass Sie bei einer Korrektur der jetzt durchgesetzten Regelungen von möglichen Beitragsrückerstattungen profitieren.