Viele kleinere GmbHs haben die Mitarbeiter dazu motiviert, zusätzlich zur gesetzlichen Rente für eine betriebliche Altersvorsorge anzusparen. Stichwort: Riester-Rente. Allerdings waren die Erwartungen daran überzogen. Mit den niedrigen Sparbeträgen und der doch etwas dürftigen Staatlichen Förderung war es nicht möglich, einen wirklich relevanten Beitrag zur Alterssicherung anzusparen. Jetzt hat der Gesetzgeber gehörig nachgebessert (Betriebsrentenstärkungsgesetz). Im Einzelnen geht es um folgende wichtige Verbesserungen ab 1.1.2018: …Die Grundzulage erhöht sich um 13,5 % von 154 EUR pro Jahr auf 175 EUR pro Jahr. Hat man einen Riester-Vertrag, bekommt man die volle Zulage von 175 EUR, wenn man mindestens 4 % der Einkünfte (max. 2.100 EUR abzüglich Zulage) pro Jahr in seinen Riester-Vertrag einzahlt.
Für jedes Kind, das nach dem 31.12.2007 geboren wurde, erhält der Sparer zusätzlich noch eine Kinderzulage in Höhe von 300 EUR pro Jahr und Kind (für davor geborene Kinder 185 Euro pro Jahr). Für eine Person mit zwei Kindern, die 20 Jahre in einen Riester-Vertrag einzahlt, summieren sich die Zulagen durch den Staat auf 15.500 EUR. Darüber hinaus kann der Steuerpflichtige in der Einkommensteuererklärung die Eigenbeiträge (zuzüglich der zunächst erhaltenen Zulage) als Sonderausgaben bis max. 2.100 EUR geltend machen, was sich – je nach Einkommensverhältnissen – als noch günstiger im Vergleich zur bloßen Zulage erweisen kann. Die Differenz zwischen der steuerlichen Auswirkung des Sonderausgabenabzugs und der erhaltenen Zulage bekommt der Riester-Sparer dann von seiner Einkommensteuer abgezogen. Ist der monatliche Rentenanspruch aus einem Riester-Vertrag gering, kann der Anbieter den Rentenanspruch mit einer Einmalzahlung zu Beginn der Auszahlungsphase abzufinden. Diese Einmalzahlung ist dann im Jahr der Auszahlung voll steuerpflichtig, soweit sie auf geförderten Beiträgen beruht. Ab dem Veranlagungszeitraum 2018 werden diese Einmalzahlungen ermäßigt besteuert. Die sogenannte „Fünftelregelung“ ist dann in diesen Fällen entsprechend anzuwenden.