Dank der Unternehmerin Vera Dietrich (Bonn) kommt jetzt Bewegung in das unseriöse Abmahngeschäft. Nach einer Anhörung zum Thema vor dem Bundestag hat das Bundesjustizministerium (BMJV) jetzt eine neue Gesetzesinitiative angekündigt. Danach werden die Klagemöglichkeiten eingeschränkt, die zu ersetzenden Rechtsanwaltskosten gedeckelt (hier: 100 EUR) und Vertragsstrafen werden in Zukunft in die Staatskasse und nicht mehr wie bisher an den Abmahner bzw. dessen Auftraggeber fließen.
Hatte es die Abmahnszene (sog. Abmahnvereine, spezialisierte Anwälte) lange Zeit auf unzulässige Werbung (Werbeaussendungen, Anzeigen) abgesehen, werden inzwischen mit steigender Tendenz Internet-Websites abgemahnt – zum Teil geht es da unterdessen um fünfstellige Beträge, die für eine Unterlassungserklärung inkl. Rechtsanwaltsgebühren durchgesetzt werden.