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Volkelt-Briefe

Recht: Neue Initiative gegen das Abmahn-Unwesen

Dank der Unter­neh­me­rin Vera Diet­rich (Bonn) kommt jetzt Bewe­gung in das unse­riö­se Abmahn­ge­schäft. Nach einer Anhö­rung zum The­ma vor dem Bun­des­tag hat das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um (BMJV) jetzt eine neue Geset­zes­in­itia­ti­ve ange­kün­digt. Danach wer­den die Kla­ge­mög­lich­kei­ten ein­ge­schränkt, die zu erset­zen­den Rechts­an­walts­kos­ten gede­ckelt (hier: 100 EUR) und Ver­trags­stra­fen wer­den in Zukunft in die Staats­kas­se und nicht mehr wie bis­her an den Abmah­ner bzw. des­sen Auf­trag­ge­ber fließen.

Hat­te es die Abmahn­sze­ne (sog.  Abmahn­ver­ei­ne, spe­zia­li­sier­te Anwäl­te) lan­ge Zeit auf unzu­läs­si­ge Wer­bung (Wer­be­aus­sen­dun­gen, Anzei­gen) abge­se­hen, wer­den inzwi­schen mit stei­gen­der Ten­denz Inter­net-Web­sites abge­mahnt – zum Teil geht es da unter­des­sen um fünf­stel­li­ge Beträ­ge, die für eine Unter­las­sungs­er­klä­rung inkl. Rechts­an­walts­ge­büh­ren durch­ge­setzt werden.

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