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Recht: Geschäftsführer-Fahrverbot – was tun?

Füh­rer­schein-rele­van­te Punk­te gibt es nicht nur bei Vor­satz: 30er-Zonen sind nicht zu erken­nen, unüber­sicht­li­che Beschil­de­run­gen usw.. Schon kleins­te Feh­ler füh­ren dann zu einem Fahr­ver­bot. Für Sie kann das exis­ten­zi­el­le Fol­gen haben. Was tun? …

Um das zu ver­hin­dern, gibt es die recht­li­che Mög­lich­keit, ein Fahr­ver­bot aus­zu­set­zen. Zuletzt hat das OLG Koblenz dazu ent­schie­den, „dass ein Fahr­ver­bot im Aus­nah­me­fall aus­ge­setzt wer­den muss“ (Beschluss vom 19.08.2004, 2 Ss 15/04).

Für die Pra­xis: Danach ist eine Auf­he­bung des Ver­bots mög­lich, wenn das zu einer außer­ge­wöhn­li­chen Här­te führt. Das ist der Fall, wenn das Fahr­ver­bot zum dro­hen­den Ver­lust der beruf­li­chen Exis­tenz führt. Beruf­li­che Nach­tei­le und Unan­nehm­lich­kei­ten allei­ne rei­chen nicht aus. Bele­gen Sie also exakt, wie Sie/Ihre GmbH belas­tet wer­den und wie sich das z. B. auf Ihr Arbeitsplatz­angebot auswirkt.

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