Rückwirkend zum 1.7.2011 gelten neue Bestimmungen für die elektronische Rechnungsstellung. Das Verfahren ist damit deutlich vereinfacht. Viele Unternehmen nutzen unterdessen den Rechnungsversand per eMail und angehängter pdf-Rechnung. Wichtig für Sie: rechtliche Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Rechnungsstellung ist die Zustimmung des Rechnungsempfängers zur elektronischen Rechnungsstellung.
Für die Praxis: Diese Zustimmung sollten Sie unbedingt …
vorab einholen. Und zwar entweder als Antwort auf Ihre E‑Mail-Anfrage oder per Formular mit der nächsten schriftlich ausgestellten Rechnung. Sorgen Sie dafür, dass die Zustimmungserklärungen gesammelt und ordnungsgemäß abgelegt werden. In diesem Fall können Sie nicht davon ausgehen, dass „Schweigen“ als Zustimmung zur elektronischen Rechnungsstellung gilt.