Über die Probleme, die immer mehr auch kleinere Unternehmen mit den Kartellbehörden haben, berichten wir regelmäßig (Nr. 43/2017). Interessant: In der letzten Woche hat sich die Daimler-AG als Kronzeuge (Offiziell: Bonusregelung) im europäischen Kartellverfahren gegen die großen deutschen Automobil-Hersteller angeboten. Akzeptieren die europäischen Kartellbehörden dieses Angebot, würde Daimler im Verfahren selbst straffrei bleiben. Das allerdings nur, wenn die getroffenen Absprachen offen gelegt werden und die Kartellbehörden damit zufrieden sind. Derzeit prüft die EU-Kommission noch, ob ein solches Verfahren überhaupt eingeleitet wird. Denkbar ist, dass …sich der Daimler-Vorstand sicher ist, dass das Verfahren über Vorermittlungen nicht hinaus kommt und ein Hauptverfahren nicht eröffnet wird. Dagegen spricht allerdings, dass der ebenfalls beschuldigte BMW-Konzern von dem Daimler-Vorstoß nicht wirklich amused ist. Offiziell berufen sich die betroffenen Automobil-Hersteller darauf, dass die Kooperation ausschließlich der Abstimmung von technischen Normen dient.
Den Kartellbehörden geht es nun aber darum zu prüfen, inwieweit es auch Absprachen zur Konditionierung des Geschäftsgebarens mit den Zulieferer-Betrieben gegeben hat. Im Klartext: Ob es gemeinsam abgesprochene Preisvorgaben gab. Nicht wenige Experten der Branche halten ein solches Vorgehen für „durchaus üblich” (vgl. Nr. 30/2016). Florian Hoffmann, Leiter des European Trust Instituts, hält solche Kartell-Verfahren für „realitätsfremd“. Diese Gespräche sind sogar notwendig, um mittel- und langfristige Planungs- und Investitionssicherheit der Beteiligten an einer Wertschöpfungskette zu gewährleisten. So war es zuletzt ein offenes Geheimnis, dass sich die Verarbeiter und Zulieferer der Automobil-Industrie auf eine Standardmarge von 8,5 % verständigt haben, um die Gewinne und Investitionen ihrer Zulieferer zu sichern und so ihre eigene Lieferbereitschaft sicherzustellen.