Wer Mini-Jobber (459-Euro-Kräfte) beschäftigt, muss diese an die Mini-Job-Zentrale melden. Dazu gibt es jetzt einen einheitlichen Personalfragebogen, mit dem Sie diese Meldung vornehmen können und der auch zur Ablage in der Personalakte geeignet ist. Das Muster gibt es im Internet unter > … Checkliste Personalfragebogen.
Damit können Sie in Zukunft alle rechtlich zulässigen Daten Ihrer Mini-Jobber erheben und in einheitlicher Form anlegen. Der BDA hat bei der Erstellung mitgewirkt, so dass Sie aus Arbeitgebersicht abgesichert sind und nur wirklich relevante Daten abgefragt werden.