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Panama-Papers: Was tun gegen eine schlechte Presse

Kehr­sei­te des Ent­hül­lungs-Jour­na­lis­mus über Brief­kas­ten­fir­men, Steu­er­be­trug und Schwarz­­geld in Pana­ma: Auch so man­cher Jour­na­list hier­zu­lan­de dürf­te sich in sei­ner unter­neh­mens­kri­ti­schen Hal­tung bestärkt füh­len. Was tun gegen eine schlech­te Pres­se? Selbst­ver­ständ­lich darf die Pres­se auch über Ihre GmbH berich­ten. Zum Bei­spiel über alle Fak­ten aus dem (öffent­li­chen) Unter­neh­mens­re­gis­ter oder aus Geschäfts­be­rich­ten zitie­ren, die Sie der Öffent­lich­keit vor­ge­stellt haben. Solan­ge die Grund­sät­ze des Pres­se­rechts bzw. der ordent­li­chen Pres­se­be­richt­erstat­tung ein­ge­hal­ten sind, kön­nen Sie dar­auf auch kei­nen wirk­li­chen Ein­fluss nehmen. …

Aller­dings hat die Pres­se­frei­heit Gren­zen. Wel­che Gren­zen für eine pole­mi­sie­ren­de oder fal­sche Bericht­erstat­tung beacht­lich sind, wird der­zeit zwi­schen dem Han­dels­blatt und dem Mili­tär-Aus­rüs­ter Heck­ler und Koch (H&K) vor dem Bun­des­ge­richts­hof ver­han­delt. H&K erreich­te in ers­ter Instanz vor dem Ober­lan­des­ge­richt Köln eine Unter­las­sung der Über­schrift „Bun­des­wehr kauf­te Tau­sen­de untaug­li­che Waf­fen“ (15 U 10/14). Begrün­dung: Die Über­schrift erweckt beim Leser den Ein­druck, die Geweh­re wur­den im recht­li­chen Sin­ne „man­gel­haft“ geliefert.

Ent­ste­hen durch Head­lines oder pole­mi­sche Bericht­erstat­tun­gen nach­tei­li­ge Asso­zia­tio­nen über Ihre Unter­neh­men, haben Sie gute Chan­cen vor den Gerich­ten. Sol­che jour­na­lis­ti­schen Stil­mit­tel gehen in der Regel nur durch, wenn es sach­li­che Begrün­dun­gen dafür gibt. Lie­gen die nicht vor, haben Sie gute Chan­cen, eine Unter­las­sung durch­zu­set­zen. Als zusätz­li­ches Abwehr­mit­tel für fal­sche Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen kön­nen Sie eine Gegen­dar­stel­lung ver­lan­gen. Aller­dings darf die Gegen­dar­stel­lung wie­der­um nur Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen und kei­ne Mei­nungs­äu­ße­run­gen ent­hal­ten. Sie ist vom Geschäfts­füh­rer schrift­lich zu ver­lan­gen, muss per­sön­lich unter­zeich­net wer­den und spä­tes­tens 3 Mona­te nach der bean­stan­de­ten Bericht­erstat­tung ver­langt wer­den. Dabei soll­te die Gegen­dar­stel­lung nicht umfang­rei­cher als die bean­stan­de­te Bericht­erstat­tung sein.

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